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Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 148/10

Datum:
18.11.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 148/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:1118.I4U148.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, I-14 O 95/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 01. Juli 2010 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr das nichtinvasive Ultraschallverfahren B1 #.# mit den folgenden Angaben zu bewerben:

1.

„macht per Ultraschall in einem nichtinvasiven Body-Contouring-Verfahren ein für allemal Schluss mit Problemzonen“,

2.

„Alternative zur Fettabsaugung“,

3.

„reduziert die Fettzellen per Ultraschall“,

4.

„Die unter der Haut liegenden Fettzellen werden somit gezielt und vor al-lem dauerhaft entfernt. In den kommenden Tagen baut der Körper die entleerten Fettzellen ab“,

5.

„Für den Fitness-/Gesundheits- und Wellness-Markt konzipiert, ist die B1 #.# die zurzeit kostengünstigste Alternative, sein „Fett“ schonend loszu-werden“,

6.

„durch das erzeugte elektrisch-magnetische Wechselfeld werden 100.000 Schwingungen pro Sekunde erzeugt. Durch die Vibrationen treffen die Fettzellen in tieferen Lagen aufeinander, erwärmen, werden perforiert und entleeren ihr „fat droplet“ in den interstitären Raum. Dieser Vorgang wird als focosierte stabile Kavitation bezeichnet. Die benachbarten Strukturen wie Haut, Blutgefäße, Nerven und Bindegewebe bleiben vollkommen unbeeinflusst von der Behandlung. Die Inhaltsstoffe der Fettzelle werden über körpereigene Mechanismen wie die Blut-Kapillaren und das lymphatische System über den Darm, die Leber und die Nieren abgebaut und ausgeschieden“,

7.

„wurde entwickelt, um kleinere Problemzonen zu behandeln aber auch mittel- bis übergewichtigen Frauen und Männern zu einem schnellen Er-folg zu verhelfen, die den Wunsch nach einer besseren Körperkontur ha-ben“,

8.

„Die B1 #.# bietet eine Alternative für Menschen, die eine effiziente Fettreduktion im Unterhaut-Fettgewebe an Problemzonen wie Armen, Beinen, Bauch und Po, ohne Operation suchen“,

9.

„Nach den vorliegenden Erfahrungen führt bereits die erste Behandlung zu einer sichtbaren Umfangsreduktion“,

jeweils sofern dies geschieht, wie in Anlage A 1 wiedergegeben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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