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Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 24/10

Datum:
29.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 24/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0629.I4U24.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, I-13 O 166/09
 
Tenor:

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 09. Dezember 2009 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum abgeändert.

Das Versäumnisurteil vom 16. September 2009 wird aufgehoben, soweit der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hinsichtlich des Aus-spruchs zu Ziffer 2 nicht zurückgenommen worden ist.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Antragsgegnerin zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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