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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 420/11

Datum:
19.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 420/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0919.I15W420.11.00
 
Normen:
BGB § 2247 Abs. 1
Leitsätze:

Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments auf mehreren Blättern

Besteht ein Testament aus einzelnen losen Blättern, die in keinem inneren Zusammenhang stehen, und ist nur ein Blatt unterschrieben, so stellt nur dieses ein wirksames Testament dar, während die nicht unterschriebenen Blätter keine gültigen Testamente sind.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

 

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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