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Oberlandesgericht Hamm, I-6 U 174/10

Datum:
03.03.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 174/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0303.I6U174.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Hagen, 6 O 271/09
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.08.2010 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 2.541,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 18.04.2009 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 258,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2009 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 65 % und die Beklagten zu 35 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagten zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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