Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 9 U 187/12

Datum:
15.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Grund- und Teilurteil
Aktenzeichen:
9 U 187/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2013:0315.9U187.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 3 O 32/12
Schlagworte:
Verkehrssicherungspflicht, Baumarkt, Kassenzone
Normen:
§§ 241 Abs. 2; 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Leitsätze:

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Kassenzone eines Baumarkts

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 07.08.2012 (3 O 32/12) abgeändert:

Die Klage ist bezüglich der Klageanträge zu 1. und 2. dem Grunde nach unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldens bzw. Mitverschuldensanteils der Klägerin in Höhe von 1/3 gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle weiteren materiellen und zukünftigen nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus dem Schadensereignis vom 19.09.2011 im P-Markt Hamm, T-Weg unter Berücksichtigung eines Eigenverschuldens bzw. Mitverschuldensanteils der Klägerin in Höhe von 1/3 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialleistungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten der Berufung wird der Rechtsstreit an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank