Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 26 U 14/13

Datum:
06.06.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 U 14/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2014:0606.26U14.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 4 O 10/08
Schlagworte:
Grober zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Versorgung mit Langzeitprovisorien
Normen:
§§ 611, 280, 249, 253 BGB
Leitsätze:

Es ist als grober zahnärztlicher Behandlungsfehler zu werten, wenn eine Versorgung mit Langzeitprovisorien begonnen wird, ohne die Position der eingeleiteten Schienentherapie hinreichend zu sichern.

Ein solches Vorgehen ist nicht verständlich, weil es gegen bewährte zahnmedizinische Erkenntnisse verstößt. Wegen des groben Behandlungsfehlers ist eine Weiterbehandlung für den Patienten unzumutbar.

 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 4. Dezember 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass statt 7.651,08 € ein Betrag von 7.567,33 € nebst titulierter Zinsen (aus 6.000 € und aus 1.567,33 €) zu zahlen ist.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank