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Oberlandesgericht Hamm, 20 U 26/15

Datum:
27.02.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 U 26/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2015:0227.20U26.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 115 O 71/14
 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen Stellung zu nehmen.

Der Klägerin wird für die Abwehr der gegnerischen Berufung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C aus C2 bewilligt, § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO. Es sind monatliche Raten in Höhe von 45,00 € zu zahlen.

 
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Aufgrund des Hinweisbeschlusses ist die Berufung zurückgenommen worden.

 

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