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Oberlandesgericht Hamm, 4 U 39/19

Datum:
24.09.2019
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 U 39/19
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2019:0924.4U39.19.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Arnsberg, 8 O 95/18
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 31.01.2019 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird – in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 02.04.2019 – auf 20.000,00 € festgesetzt. Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird – in Abänderung der landgerichtlichen Festsetzung – ebenfalls auf 20.000,00 € festgesetzt.

 
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