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Oberlandesgericht Köln, 3 U 167/05

Datum:
05.12.2006
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 U 167/05
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2006:1205.3U167.05.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 89 O 27/05
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten gegen das am 9.9.2005 verkündete und nach Maßgabe des Beschlusses vom 22.9.2005 berichtigte Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (89 O 27/05) wird dieses abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.151,96 € zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Ablieferung der Sendung B. H.-XXXXXXXX (4.500 Kunsttaschen, Absender Fa. X. M. J. D. L., Hongkong) an die Beklagte zu 1).

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 75 % und die Beklagten 25 % als Gesamtschuldner. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 68 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 32 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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