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Oberlandesgericht Köln, 1 W 8/10

Datum:
04.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 W 8/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2010:0604.1W8.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 20 O 266/09
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 9. März 2010 wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 10. Februar 2010 - 20 O 266/09 - unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinan-der aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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