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Oberlandesgericht Köln, 6 U 115/14

Datum:
23.09.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 115/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2014:0923.6U115.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 33 O 21/14
 
Tenor:

1.               Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24.06.2014 (33 O 21/14) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2.               Die Antragsgegnerin erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zum nachstehenden Hinweis des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.

3.              Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

 
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