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Oberlandesgericht Köln, 6 U 9/20

Datum:
01.04.2020
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 U 9/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2020:0401.6U9.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 31 O 66/19
Normen:
UWG 3, 3a, StromGVV § 13 Abs. 3
 
Tenor:

1.               Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.12.2019 (31 O 66/19) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

2.               Die Beklagte erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.

3.              Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

 
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