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Oberlandesgericht Köln, 6 U 47/21

Datum:
20.08.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 47/21
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0820.6U47.21.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 33 O 111/20
 
Tenor:

I. Das Urteil des LG Köln vom 23.2.2021 – Az. 33 O 111/20 - wird aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern untersagt,

im geschäftlichen Verkehr im Rahmen geschäftlicher Handlungen zu Wettbewerbszwecken das Arzneimittel A B Hustensaft wie folgt zu bewerben und/oder bewerben zu lassen:

1. „Ein A für jeden erkältungsbedingten Husten“

„BEI TROCKENEM REIZHUSTEN

BEI HUSTEN MIT SCHLEIM

IN JEDER PHASE DAZWISCHEN“,

sofern dies geschieht, wie aus dem Internetauftritt unter Internetadresse 1 gemäß Anlage A 3 zu diesem Urteil ersichtlich.

2. a) „A B Hustensaft ist das einzige Arzneimittel in Deutschland, das sowohl bei trockenem Reizhusten als auch bei Husten mit Schleim eingesetzt werden kann“

und/oder

b) „Einziges Arzneimittel in Deutschland für alle Arten und in jeder Phase von Erkältungshusten“,

sofern dies geschieht, wie aus dem Internetauftritt unter Internetadresse 1 gemäß Anlage A 3 zu diesem Urteil ersichtlich.

3. a) „A B Hustensaft ist deutschlandweit das einzige pflanzliche Arzneimittel mit hustenreizlindernden und schleimlösenden Eigenschaften.“

und/oder

b) „A B Hustensaft ist ein pflanzliches Arzneimittel auf der Basis von Eibisch und Thymian und das einzige in Deutschland, das bei jedem erkältungsbedingten Husten anwendbar ist“

und/oder

c) „A B Hustensaft ist das einzige pflanzliche Arzneimittel in Deutschland gegen jeden Husten in jeder Phase der Erkältung“,

und/oder

d) „Sparen Sie Geld, Frust und Platz: Mit A haben sie eine Lösung für jeden erkältungsbedingten Husten“,

sofern dies geschieht wie aus dem Internetauftritt unter „Internetadresse 2“ gemäß Anlage A 4 zu diesem Urteil ersichtlich.

4. „A B Hustensaft enthält die Heilkräfte von Thymian und Eibisch in Kombination und ist darum für jede Phase des erkältungsbedingten Hustens geeignet: vom ersten Kratzen im Hals über trockenen Reizhusten bis zum produktiven Husten mit Schleimbildung. Mit A steht die optimale Gleichung gegen Erkältungshusten in Ihrer Hausapotheke:

A B Hustensaft:

2 Wirkstoff, 2 Wirkorte = 1 pflanzlicher Hustensaft für die ganze Familie“, sofern dies geschieht wie aus dem Internetauftritt unter „Internetadresse 3“ wie in Anlage A 5 zu diesem Urteil ersichtlich.

5. a) „A ist das einzige Arzneimittel in Deutschland gegen jeden Typ und jede Phase von Husten“

und/oder

b) „Ein A für jeden Husten“,

sofern dies geschieht, wie aus der Produkt-Werbe-Karte gem. Anlage 7 zu diesem Urteil ersichtlich.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten dieses Rechtsstreits zu 90%, die Antragstellerin zu 10%.

 
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