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Oberlandesgericht Köln, 6 U 85/20

Datum:
26.02.2021
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 85/20
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2021:0226.6U85.20.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bonn, 14 O 20/19
Normen:
UWG § 3 a; TK-TransparenzVO § 1; TKG § 45 n
 
Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.07.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 14 O 20/19 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3. Dieses Urteil und das vorgenannte Urteil des Landgerichts Bonn sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 15.000 € leistet. Im Übrigen kann die Beklagte die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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