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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1907/99

Datum:
09.11.1999
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1907/99
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:1999:1109.10B1907.99.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 2125/99
 
Tenor:

Der Zulassungsantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird - unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für beide Rechtszüge auf 1.500,- DM festgesetzt.

 
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