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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 675/07

Datum:
01.06.2007
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 675/07
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2007:0601.19B675.07.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 L 648/07
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23. April 2007 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge sowie die im zweitinstanzlichen Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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