Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 A 1291/13

Datum:
21.11.2013
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 A 1291/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2013:1121.18A1291.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 8 K 295/13
Schlagworte:
Wohnsitzauflage
Normen:
Richtlinie 2004/83/EG Art. 28 Abs. 1; Richtlinie 2004/83/EG Art. 32; Genfer Konvention Art. 23
Leitsätze:

Art. 28 Abs. 1 und Art. 32 RL 2004/83/EG stehen einer Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte entgegen, die zum Zweck der angemessenen Verteilung öffent-licher Sozialhilfelasten verfügt worden ist.

 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird geändert.

Die Wohnsitzauflage vom 25. Oktober 2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172737475767778
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank