Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 6168/13

Datum:
02.06.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 6168/13
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2014:0602.5K6168.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheids vom 19. November 2013 verpflichtet, der Klägerin die beantragte Baugenehmigung zum Austausch von zwei Großflächen in zwei beleuchtete Premium Großflächen mit wechselndem Plakatanschlag auf dem Grundstück T.       Straße/G.-----------straße (Flurstück 363, Flur 99, Gemarkung F1.     ) in F.     zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank