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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 6147/11

Datum:
28.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 6147/11
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2012:0628.20K6147.11.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollsteckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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