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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 4683/12

Datum:
13.06.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 4683/12
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2013:0613.20K4683.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die am 08.06.2012 auf der Bahnstrecke zwischen Bielefeld und Dortmund von Beamten der Beklagten durchgeführte Identitätsfeststellung rechtswidrig gewesen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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