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Verwaltungsgericht Minden, 3 K 2206/04

Datum:
13.08.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Minden
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 2206/04
ECLI:
ECLI:DE:VGMI:2004:0813.3K2206.04.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Beklagten vom 24.11.2003/05.01.2004 und des Widerspruchsbescheides vom 26.05.2004 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Zulassung zum C. Markt 2004 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts erneut zu entscheiden. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte zuvor in dieser Höhe Sicherheit leistet.

 
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