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Amtsgericht Köln, 201 C 546/10

Datum:
20.04.2011
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 201
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
201 C 546/10
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2011:0420.201C546.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 938,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 290,70 € seit dem 06.12.2007 sowie aus weiteren 753,86 € seit dem 05.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 61 % und die Klägerin zu 39 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Zwangsvoll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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