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Amtsgericht Köln, 211 C 315/14

Datum:
20.01.2015
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 211
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
211 C 315/14
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2015:0120.211C315.14.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, den im Badezimmer der im Erdgeschoss rechts des Hauses G.-straße 00 in 00000 Köln gelegenen Wohnung vorhandenen Schwarzschimmel im Wandbereich durch geeignete bauliche Maßnahmen zu beseitigen.

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2.       Es wird festgestellt, dass die Kläger ab Dezember 2013 zur Minderung der Miete wegen der vorbezeichneten Mängel in Höhe von 10 %, ausgehend von der Bruttomiete, berechtigt sind.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,- € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 1.200,- € leisten.

 
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