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Amtsgericht Köln, 142 C 67/16

Datum:
27.06.2016
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 142
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
142 C 67/16
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2016:0627.142C67.16.00
 
Leitsätze:

Reisevertragsrecht: Keine Anrechnung von Fluggutscheinen nach Art. 12 FluggastVO auf Ansprüche auf Reisepreisminderung

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 688,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 2.) und 3.) jeweils 68,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.

 
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