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Amtsgericht Köln, 227 C 6/17

Datum:
07.07.2020
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 227
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
227 C 6/17
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2020:0707.227C6.17.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.353,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.09.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens) tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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