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Amtsgericht Köln, 210 C 24/21

Datum:
22.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 210
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
210 C 24/21
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2021:0922.210C24.21.00
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, die im Eingangsbereich (Treppenhaus EG) des Wohnhauses R-Str. 261, 50000 Köln befindliche Videokamera zu entfernen.

2.       Die Beklagte wird verurteilt, gespeicherte Aufzeichnungen dieser Videokamera zu löschen und die Löschung nachzuweisen.

3.       Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, zu unterlassen, in dem Wohnhaus R-Str. 261 in 50000 Köln, im Treppenhaus im EG des Hauses – Videokameras zu installieren, die geeignet sind, die Bewegungen der Klägerin im Hause zu überwachen und dauerhaft festzuhalten.

4.       Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

              Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 1/10 und die Beklagte 9/10.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien dürfen die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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