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Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1149/23

Datum:
24.04.2024
Gericht:
Arbeitsgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 Ca 1149/23
ECLI:
ECLI:DE:ARBGBN:2024:0424.5CA1149.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Bonn, 5 Ca 1149/23
Normen:
§ 615 BGB, § 11 KSchG, § 280 Abs. 1 BGB, § 670 BGB, § 287 ZPO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:
 
Tenor:

1.               Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.035,10 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2024 zu zahlen.

2.               Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.600,94 € netto zu zahlen.

3.               Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.               Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 74 % und die Beklagte zu 26 %.

5.               Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 24.955,84 €.

6.               Die Berufung wird gesondert zugelassen.

 
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