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Landesarbeitsgericht Köln, 4 Sa 721/10

Datum:
17.09.2010
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
4.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 Sa 721/10
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2010:0917.4SA721.10.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 10 Ca 11351/09
Schlagworte:
Zugang einer schriftlichen Willenserklärung
Normen:
§ 130 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1) Ein Kündigungsschreiben, das nach 16.00 Uhr in den Briefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen wird, geht nicht mehr am Tag des Einwurfs zu.

2) Es war nicht zu entscheiden, ob das anders ist, wenn das Kündigungsschreiben vor 16.00 Uhr aber nach 14.00 Uhr eingeworfen wird.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.04.2010 – 10 Ca 11351/09 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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