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Landesarbeitsgericht Köln, 2 SaGa 20/19

Datum:
02.12.2019
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 SaGa 20/19
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2019:1202.2SAGA20.19.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Aachen, 8 Ga 9/19
Schlagworte:
Geschäftsgeheimnis, Catch-All-Klausel
Normen:
§§ 2, 3, 6 GeschGehG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Klauseln, die einen Arbeitnehmer nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich rechtmäßig erlangter Kenntnisse uneingeschränkt und unendlich zur Verschwiegenheit verpflichten, stellen eine unangemessene Benachteiligung dar und sind unwirksam.

Für den Unterlassungsanspruch kommt es auf die Rechtslage und Tatsachenlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.

 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.05.2019 – 8 Ga 9/19 – wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

 
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