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Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 94/23

Datum:
06.07.2023
Gericht:
Landesarbeitsgericht Köln
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 Sa 94/23
ECLI:
ECLI:DE:LAGK:2023:0706.6SA94.23.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Köln, 4 Ca 697/22
Nachinstanz:
Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 94/23
Schlagworte:
Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Einzelfall: Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung, die gegenüber einem Produktionsleiter ausgesprochen worden war, weil dieser den Abtransport von drei Europaletten veranlasst hatte, um diese bei einem Osterfeuer auf einem Sportplatz verbrennen zu lassen.

 
Tenor:

I.              Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.01.2023 - 4 Ca 697/22 - wie folgt neu gefasst:

1.              Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom 29.03.2022 beendet worden ist.

2.              Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

3.              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.              Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

III.              Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.

IV.              Die Kosten des Berufungsverfahrens hat zu 1/5 der Kläger und zu 4/5 die Beklagte zu tragen.

V.              Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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