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Finanzgericht Düsseldorf, 10 K 2769/19 AO

Datum:
08.12.2020
Gericht:
Finanzgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2769/19 AO
ECLI:
ECLI:DE:FGD:2020:1208.10K2769.19AO.00
 
Tenor:

Der Ablehnungsbescheid vom 10.01.2019 und die Einspruchsentscheidung vom 09.09.2019 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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