Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Köln, 9 K 1560/14

Datum:
14.09.2016
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
9. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1560/14
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2016:0914.9K1560.14.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VIII R 28/16
 
Tenor:

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 30. April 2014 werden die geänderten Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2007 und 2008 dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr 2007 um 60.046,88 € (Halbeinkünfteverfahren: 30.023,44 €) und im Jahr 2008 um 66.485,23 € (Halbeinkünfteverfahren: 33.242,62 €) vermindert werden. Die Berechnung der Steuern wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen trägt der Beklagte; die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank