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Finanzgericht Köln, 2 K 1865/15

Datum:
13.06.2017
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1865/15
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2017:0613.2K1865.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 2. Dezember 2013 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 11. Juni 2015 verpflichtet, dem Kläger gemäß § 50d Abs. 2 Satz 1 EStG eine Bescheinigung über die Freistellung vom Steuerabzug bezüglich der seitens der A an den Kläger für dessen Kommentatorentätigkeit ab dem … gezahlten Vergütungen zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf … € festgesetzt.

 
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