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Finanzgericht Köln, 11 K 1048/17

Datum:
15.12.2020
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 1048/17
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2020:1215.11K1048.17.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VIII R 2/21
 
Tenor:

1. Die Einkommensteuerbescheide für 2014 vom 23.7.2015 und für 2015 vom 6.1.2017 sowie die dazugehörige Einspruchsentscheidung vom 20.3.2017 werden dahingehend geändert, dass die vom Kläger erzielten Kapitalerträge aus seiner Beteiligung an der A GmbH in Höhe von 100.283 Euro (2014) und von 71.666 Euro (2015) unter Berücksichtigung der dazugehörigen Werbungskosten von 1.255,82 Euro (2014) und von 1.406,65 Euro (2015) im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens zu jeweils 60% der tariflichen Einkommensteuer unterworfen werden.

2. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Die Revision wird zugelassen.

5. Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Kläger abwenden, soweit die Kläger nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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