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Finanzgericht Köln, 5 K 1311/20

Datum:
19.01.2022
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1311/20
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2022:0119.5K1311.20.00
 
Nachinstanz:
Bundesfinanzhof, VIII R 26/23
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid vom 17.9.2019 in Form der Einspruchsentscheidung vom 11.5.2020 wird dahin geändert, dass der Verlust des Klägers aus selbständiger Steuerberatungstätigkeit i.H.v. 358 € einkommensmindernd berücksichtigt wird bei gleichzeitiger Reduzierung der im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit angesetzten Pauschale i.H.v. 180 € um 80 € auf 100 €.

Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 7/9 und die Kläger zu 2/9.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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