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Finanzgericht Köln, 15 K 1409/22

Datum:
23.02.2023
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 1409/22
ECLI:
ECLI:DE:FGK:2023:0223.15K1409.22.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften 2015 sowie der Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag 2015, beide datierend vom 20. November 2020 und beide in Gestalt der jeweiligen Einspruchsentscheidung vom 15. Juni 2022, werden dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb im Sonderbereich des Gesellschafters A (= des Beigeladenen) sowie der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Ermittlung des Gewerbeertrags um 30.000 €, korrigiert um etwaige Folgewirkungen bei der Berechnung einer Gewerbesteuerrückstellung, vermindert wird.

Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen bzw. Feststellungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner den Klägerinnen das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit jeweils geändertem Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerinnen und des Beigeladenen vorläufig vollstreckbar.

 
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