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Finanzgericht Münster, 4 K 3236/12 E

Datum:
29.05.2015
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 3236/12 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2015:0529.4K3236.12E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 20.1.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.8.2012 wird dahingehend geändert, dass zusätzliche Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 5.206,- EUR berücksichtigt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

 
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