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Finanzgericht Münster, 5 K 2354/12 U

Datum:
07.05.2015
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2354/12 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2015:0507.5K2354.12U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid für 2007 vom 3.3.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.6.2012 wird dergestalt geändert, dass die Umsatzsteuer auf 15.948,21 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden zu 92 % der Klägerin und zu 8 % dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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