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Finanzgericht Münster, 11 K 2425/13 E,G

Datum:
15.03.2016
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 2425/13 E,G
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2016:0315.11K2425.13E.G.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 1.10.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.7.2013 wird dergestalt geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb mit … EUR und die Einkünfte der Klägerin aus Gewerbebetrieb mit … EUR angesetzt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Klageverfahrens tragen die Kläger zu 80% und der Beklagte zu 20%.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

 
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