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Finanzgericht Münster, 5 K 1303/18 U

Datum:
16.05.2019
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1303/18 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2019:0516.5K1303.18U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid für 2013 vom 30.01.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.03.2018 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 17.908,38 € herabgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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