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Finanzgericht Münster, 15 K 3019/17 U

Datum:
07.04.2020
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
15 K 3019/17 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2020:0407.15K3019.17U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Unter Aufhebung des Bescheids des Beklagten vom 24.10.2013 über die Ablehnung der Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen 2008 und 2009 und der Einspruchsentscheidungen vom 30.8.2017 werden die Umsatzsteuerfestsetzungen für 2008 und 2009 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer für 2008 um xxx € und die Umsatzsteuer für 2009 um xxx € herabgesetzt wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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