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Finanzgericht Münster, 5 K 158/17 U

Datum:
06.02.2020
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 158/17 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2020:0206.5K158.17U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Umsatzsteuerfestsetzung für 2014 vom 31.03.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.12.2016 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf Null Euro festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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