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Finanzgericht Münster, 5 K 3185/19 U

Datum:
17.06.2021
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 3185/19 U
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2021:0617.5K3185.19U.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Umsatzsteuerbescheid für 2017 vom 18.02.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.09.2019 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf xxx € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 84 % und der Beklagte zu 16 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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