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Finanzgericht Münster, 13 K 1920/21

Datum:
26.10.2022
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1920/21
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2022:1026.13K1920.21.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 26.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.07.2021 verpflichtet, dem Kläger die Zinsen zur Körperschaftsteuer für 2018 zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Entscheidungsgründe

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

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