Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Finanzgericht Münster, 8 K 169/21 F

Datum:
12.01.2023
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 169/21 F
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2023:0112.8K169.21F.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Feststellungsbescheid vom 05.09.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.12.2020 wird dahingehend geändert, dass festgestellt wird, dass für den Eigentumsübergang an den in der Anlage aufgeführten Grundstücken gemäß § 6a GrEStG keine Grunderwerbsteuer erhoben wird.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Entscheidungsgründe

25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank