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Finanzgericht Münster, 3 K 959/22 Erb

Datum:
11.04.2024
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
3. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 959/22 Erb
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2024:0411.3K959.22ERB.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Der Bescheid über Erbschaftsteuer vom 13.11.2017 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 15.03.2022 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 1/4 und der Beklagte zu ¾.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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