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Amtsgericht Dortmund, 425 C 9453/17

Datum:
07.08.2018
Gericht:
Amtsgericht Dortmund
Spruchkörper:
425 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
425 C 9453/17
ECLI:
ECLI:DE:AGDO:2018:0807.425C9453.17.00
 
Schlagworte:
Kaufvertrag Auto Autokaufvertrag Mercedes E-Klasse Mangel Minderung Drive-Pilot Distronic Verkehrszeichenassistent
Normen:
BGB § 433, BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440, BGB § 441,; BGB § 474, StVG § 1b
Leitsätze:

1. Bei einem Fahrer-Assistenzsystem kann beim heutigen Stand der Technik nicht erwartet werden, dass dies wie ein menschlicher Fahrer auf alle Besonderheiten vorausschauend reagiert.

2. Solange das System nicht selbständig verkehrsordnungswidrige Fahrmanöver durchführt, insbesondere schneller als erlaubt fahren will, liegt regelmäßig kein Mangel vor.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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