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Landgericht Düsseldorf, 12 O 311/15

Datum:
14.12.2016
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 311/15
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2016:1214.12O311.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

I.                    es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, Ordnungshaft zu vollstrecken an der Geschäftsführung, zu unterlassen, bei mit Verbrauchern geschlossenen Mobilfunkverträgen die nachfolgende oder eine inhaltsgleiche Geschäftsbedingung einzubeziehen sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:

1.       „Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.“

2.       „Wir prüfen während Ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie besser wäre, behalten uns vor, diese mit einer monatlichen Laufzeit für Sie einzurichten oder Ihre Bandbreite auf 32 kbit/s zu beschränken, wenn Sie Ihr Inklusiv-Volumen verbraucht haben. Darüber informieren wir Sie per SMS.“

3.       „[Haben Sie 90% Ihres Datenvolumens erreicht, informieren wir Sie per SMS darüber, wie Sie die Bandbreitenbeschränkung auf 32 kbit/s vermeiden:] Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakte mit jeweils 250 MB innerhalb des Abrechnungsmonats frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. [So stellen wir für Sie das bestmögliche Surferlebnis mit 100 Mbit/s sicher.] Sie können die kostenpflichtige Zubuchung von Datenpaketen per SMS jeder Zeit ablehnen.“

II.                  an den Kläger 214,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR.

 
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