Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 12 O 339/15

Datum:
07.09.2016
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 339/15
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2016:0907.12O339.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, diese zu vollstrecken an einem der Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen,

a) geschäftlich handelnd Werbe-E-Mails mit Behandlungsanfragen von Patienten an Zahnärzte zu versenden und/oder versenden zu lassen, ohne dass die vorherige ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Adressaten vorliegt, wie geschehen gemäß den Anlagen K 2 und K 3,b) geschäftlich handelnd im Zusammenhang mit Angeboten zahnärztlicher Dienstleistungen von bei der Beklagten registrierten Zahnärzten den Kläger im Rahmen des Internetauftritts zahnarzt-preisvergleich.com als Zahnarzt aufzuführen und/oder aufführen zu lassen und hierdurch den Eindruck zu erwecken, er sei registrierter Teilnehmer des Preisvergleichsportals der Beklagten,

wie nachstehend wiedergegeben:

              und/oder

             3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung

    in Höhe von 50.000,00 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank