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Landgericht Düsseldorf, 7 O 239/17

Datum:
02.04.2019
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 239/17
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2019:0402.7O239.17.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.376,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Klägerin vorprozessual entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 926,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.07.2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar

 
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